10-Jahre-Garantie für Tore, Pforten und Zäune

Die grundlegende Garantie für den Leistungsgegenstand beträgt 24 Monate. Die Garantiefrist beginnt mit der Übernahme des Leistungsgegenstandes durch den Besteller unter Einhaltung der Bedingungen der ordnungsgemäßen Wartung und Pflege. Mit der berechtigten Geltendmachung der Garantie verlängert sich die Garantiezeit um die Dauer der Reklamationsabwicklung. Die Garantiedauer für Ersatzteile und Reparaturen beträgt 6 Monate, mindestens jedoch bis zum Ablauf der grundlegenden Garantie.

Über diese grundlegende Garantiefrist hinaus gewährt der Hersteller eine erweiterte Garantiezeit wie folgt:

  • für die Gesamtdauer von 5 Jahren ab dem Tage der Übergabe und Übernahme Abnahme des Werkes durch den Besteller für die Antriebe RotaMatic und LineaMatic der Marke Hörmann gemäß den nachstehend angeführten Regeln: Im 3. - 5. Jahr der Garantiezeit ersetzt der Hersteller nach seinem Ermessen die mangelhafte durch eine einwandfreie Ware oder repariert diese Ware, wobei die Montage-, Abbau-, Transport- und Versandkosten für die einwandfreie oder zu reparierende Ware zu Lasten des Bestellers gehen;
  • in der Gesamtdauer von 10 Jahren ab dem Tage der Übergabe und Übernahme des Werkes durch den Besteller gegen das Durchrosten des Einfahrtstores, der Eingangspforte oder der Zaunfelder.

Zur Geltendmachung der erweiterte Garantie muss die Bedingung der alljährigen Garantiedurchsicht des Leistungsgegenstand durch den Hersteller erfüllt sein (bestellt und bezahlt durch den Besteller).