Über diese grundlegende Garantiefrist hinaus gewährt der Hersteller eine erweiterte Garantiezeit wie folgt:
Zur Geltendmachung der erweiterte Garantie muss die Bedingung der alljährigen Garantiedurchsicht des Leistungsgegenstand durch den Hersteller erfüllt sein (bestellt und bezahlt durch den Besteller).