Vereinfachung des Baugesetzes: Anzeigepflicht bei Zaunbauten entfällt

 
Mit Wirkung zum 1. Januar 2018 trat eine Novelle  des Baugesetzes in Kraft, die insbesondere Baugenehmigungen und Prozess der eigenen Realisierung erheblich vereinfachen soll. Die Änderung betrifft beträchlich, im positiven Sinn, auch den Zaunausbau.
Novelle des Baugesetzes betreffend den Zaunbau
 

Wie der Server der Ministeriums für Regionalentwicklung der Tschechischen Republik angab „Die Pflicht, den Baubehörden einen Zaunausbau zu melden, wenn dieser nicht an ein öffentliches Gelände grenzen wird  und nicht höher als zwei Meter sein wird, entfällt völlig. Es wird auch eine Möglichkeit bestehen die Baubehörde zu einer Baumeldung auszulassen. Die Baubehörde wird einen solchen Bau platzieren und der Bauherr kann dann einen authorisierten Inspektor einstellen. Es muss seine Dienstleistungen zwar bezahlen, allerdings kann somit die Baurealisierung schneller werden.“

Einen Zaun zu bauen ist somit wieder etwas einfacher. Und zwar auch dank unseren komplexen Dienstleistungen. Bei LAMARK werden die Tore, Pforten und Zäune entworfen, maßgefertigt, montiert und nicht zuletzt wird auch Service durchgeführt.